Förderungen

EEG-Vergütung
20 Jahre lang gewährt.
Der Bund Fördert die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wie hoch die Vergütung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Einspeisevergütung sichert dem Unternehmen die garantierte Einnahme über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Zinsgünstiger Kredit
Staatliche KfW und Banken
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an. Banken begrüßen Photovoltaik Finanzierungen ebenfalls. Beim Hausbau ist, in Zusammenhang mit einer Solaranlage, auch die KfW 40 Plus Haus Förderung interessant.
Steuerliche Vorteile
0% Umsatzsteuer bis 30 kW
Gilt für die PV-Anlage, den Stromspeicher und sogar für die Einnahmen die daraus entstehen.
Größer 30kW gilt: PV-Anlagen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei lassen sich die Kosten des Betriebs und der Wartung ebenso berücksichtigen, wie die Anschaffungskosten.
Mieterstromzuschlag
Zusätzlich zur EEG-Vergütung
Ebenfalls 20 Jahre lang gewährt. Von Vermietern installierte PV-Anlagen können den Mietern einen reduzierten Strompreis anbieten und gleichzeitig einen höheren Preis für den Strom erzielen als den üblichen Einspeisetarif, somit ist ihre Investition schnell refinanziert.
innovativ, wirtschaftlich, unterstützt, gespart,
GEFÖRDERT
Soll deutschland Klimaneutral sein
zufriedene Kunden
wirtschaftlich

Die Förderungen

Für alle interessant ist, dass die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern das bundesweite Programm “Erneuerbare Energien – Standard” anbietet. Mit dem KfW-Kredit 270 möchte der Staat die Investition in erneuerbare Energien unterstützen und fördern. Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Anlage gestellt werden.

Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen, unterstützt Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und allem was zum Abbau von Treibhausgasemissionen beiträgt. Förderfähig wäre die Errichtung, der Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen, die für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien notwendig sind, also auch aus Photovoltaik.

Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden Handlungen unterstützt, die die Strom- oder Wärmeeffizienz erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Das Ziel des Kredits ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Liquidität zu erhalten und ihre Investitions- und Betriebskosten zu finanzieren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die Einspeisevergütung (EEG-Vergütung), bietet Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde, 20 Jahre garantiert.
Die Vergütungssätze (Stand 2023) betragen:
– (Eigenverbrauch / Volleinspeisung) –
≤ 10 kW: 8,2 Cent / 13,0 Cent
≤ 40 kW: 7,1 Cent / 10,9 Cent
≤ 100 kW: 6,2 Cent / 10,9 Cent
> 100-400 kW: 5,8 Cent / 9,4 Cent